Arbeitslosigkeit

Stellensuchende kontaktieren direkt eines der 14 Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV). Die Anmeldung zur Arbeitsvermittlung ist neu bei jedem RAV im Kanton Bern möglich.

Nach einer Kündigung sollte die Anmeldung möglichst rasch, spätestens aber am 1. Tag der Arbeitslosigkeit erfolgen. Die Stellensuchenden müssen sich persönlich zum RAV begeben und folgende Unterlagen mitnehmen:

  • Personalausweis
    (Pass, Identitätskarte oder Führerausweis)
  • Ausländerausweis für Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit
  • Aktuelle und vollständige Bewerbungsunterlagen

Ebenfalls umgehend beim RAV melden sich Personen, deren Arbeitsgeber den Lohn nicht mehr auszahlen kann.


Anmeldung

Die Anmeldung ist von:

    Montag bis Freitag
    08.00 - 12.00 Uhr
    13.30 - 17.00 Uhr
    Freitag
    08.00 - 12.00 Uhr
    13.30 - 16.30 Uhr

möglich. Eine Terminvereinbarung ist nicht nötig.

Weitere Informationen finden Sie unter www.be.ch/arbeitslosigkeit oder www.treffpunkt-arbeit.ch

RAV

Das nächstgelegene RAV befindet sich in Gümligen