Mitwirkung Streckenmassnahmen

Im Richtplan Verkehr der Gemeinde Konolfingen sind verschiedene Massnahmen vorgesehen. Darunter fallen auch sogenannte Streckenmassnahmen, welche auf den betroffenen Strecken zu einer verträglicheren Abwicklung des Verkehrs führen sollen.

Der Abschnitt Freimettigenstrasse – Katzengässli bildet eine Streckenmassnahme. Der Abschnitt grenzt an die Gemeinden Freimettigen und Niederhünigen, weshalb vorliegend das Projekt gemeinsam erarbeitet wurde. Die Gemeinden Konolfingen, Freimettigen und Niederhünigen haben die B+S AG damit beauftragt, ein Vorprojekt zu erarbeiten. Der Oberingenieurkreis II ist als Strasseneigentümer der Freimettigenstrasse ebenfalls involviert.

Mittlerweile verabschiedete der Gemeinderat aller drei Gemeinden sowie der Oberingenieurkreis II das Vorprojekt zu Handen der Mitwirkung.

Das Vorprojekt beinhaltet unter anderem die Einführung einer Tempo-30-Zone auf der Freimettigenstrasse/Dorfstrasse (beides Kantonsstrassen), dem Katzengässli (Knoten Freimettigenstrasse/Dorfstrasse bis zur Liegenschaft Katzengässli Nr. 13) sowie der Schlossgutstrasse und der Bächlimattstrasse. Zudem ist auf dem Katzengässli die Markierung eines Fussgängerlängsstreifens vorgesehen. Ab der Liegenschaft Katzengässli Nr. 13 Richtung Niederhünigen ist vorgesehen, die Geschwindigkeit auf 50 km/h zu reduzieren.

Die Mitwirkung für die Massnahmen auf dem Abschnitt der Gemeindestrasse «Katzengässli bis Gemeindegrenze» findet vom 1. Juni 2023 bis am 30. Juni 2023 statt und die Unterlagen inkl. Fragebogen können während dieser Zeit elektronisch eingesehene werden (beachten Sie die nachfolgenden Unterlagen sowie den Link zur Umfrage) Die Unterlagen inkl. Fragebogen liegen zudem bei der Gemeindeverwaltung, 3504 Niederhünigen auf (Schalteröffnungszeiten: Montag, von 13.30.00 bis 18.00 Uhr, Uhr, Donnerstag und Freitag von 08.30 bis 11.30 Uhr).

Während der Mitwirkungsfrist können schriftlich und begründet Einwendungen erhoben oder Anregungen unterbreitet werden. Die Eingaben sind an die Gemeindeverwaltung Niederhünigen, Dorfstrasse 14, 3504 Niederhünigen zu richten – oder unter Verwendung des zur Verfügung gestellten Fragebogens.


Hinweise

Einsprachen können nicht bereits im Mitwirkungsverfahren, sondern erst im Rahmen des Bewilligungsverfahrens eingereicht werden.
Der Oberingenieurkreis II sieht von einer Mitwirkung für die Kantonsstrasse ab.

Bei Fragen zu den geplanten Verkehrsmassnahmen steht Ihnen Marcel Egli, Ressortchef Strassen – Landwirtschaft – Forstwirtschaft und zur Mitwirkung die Gemeindeverwaltung gerne zur Verfügung.


Unterlagen und der Fragebogen